Der Rusch-Kongress
für Unternehmer und Selbstständige
am 19. bis 20. September 2008.
AGBs für den »Rusch-Kongress
für Unternehmer und Selbstständige«
Allgemeines
Es ist unser Bestreben, die Veranstaltung zu Ihrer vollen Zufriedenheit durchzuführen. Diesem Zweck dienen auch unsere Teilnahmebedingungen.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Rusch Verlag AG und dem Teilnehmer gelten ausschliesslich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich und schriftlich zu.
Anmeldung
Die Anmeldung kann über Internet, E-Mail, Telefax, Anmeldeformular oder telefonisch erfolgen und ist verbindlich. Telefonische Anmeldungen werden von beiden Seiten schriftlich rückbestätigt.
Die Zahl der Teilnehmer am »Rusch-Kongress für Unternehmer und Selbstständige« ist beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Rechnung für die Teilnahme am »Rusch-Kongress für Unternehmer und Selbstständige« erhalten Teilnehmer einige Tage nach der Bestellung zusammen mit der Bestätigung. Die Zahlung ist bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung zu leisten. Andernfalls ist eine Teilnahme nur noch gegen Barzahlung oder mit Kreditkarte möglich.
Durchführung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Kongress aus wichtigen Gründen abzusagen. In diesem Falle wird den angemeldeten Personen und Firmen der bereits bezahlte Rechnungsbetrag zurückerstattet. Inhalt und Ablauf des Programms sowie der Einsatz des/der Referenten können unter Wahrung des Gesamtcharakters geändert werden.
Preise
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht geschuldet, da die Veranstaltung nach schweizerischem Recht MwSt.-frei ist.
Kosten für die Annullierung
Annullierungen müssen schriftlich erfolgen. Die Nichtteilnehmer haben dann einen Prozentsatz des Rechnungsbetrages zu tragen:
• 0 bis 10 Tage nach Rechnungsstellung 10% der Teilnehmergebühren
• bis 30 Tage vor dem Kongress 20% der Teilnehmergebühren
• 10 bis 29 Tage vor dem Kongress 40% der Teilnehmergebühren
• 1 bis 9 Tage vor dem Kongress 50% der Teilnehmergebühren
• am Tag des Kongresss vor Kongressbeginn 70% der Teilnehmergebühren
• unentschuldigtes Fernbleiben 100% der Teilnehmergebühren
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, ohne Kostenfolge einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Die Teilnahme ist übertragbar.
Verpflegung
Beim »Rusch-Kongress für Unternehmer und Selbstständige« ist eine Catering-Firma präsent, welche Speisen und Getränke verkauft. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, einen eigenen Imbiss und Getränke mitzubringen oder ein Restaurant in der Umgebung zu besuchen.
Gerichtsstand: Lenzburg, Schweiz